Schaltanlage Pradella
07.09.2018
-Medienmitteilung

Elektrizitätskommission schafft Rechtssicherheit

Die Engadiner Kraftwerke AG (EKW) ist verpflichtet, die Gemeinden im Konzessionsgebiet mit Energie zu beliefern. Diese Energie ist teilweise gratis und teilweise zu definierten, günstigen Konditionen zu liefern. EKW hat dazu ihr Stromverteilnetz gratis zur Verfügung zu stellen.

 

Unklar war bislang, ob EKW ihr Netz auch dann gratis zur Verfügung stellen muss, wenn die Konzessionsgemeinden die Energie bei Dritten beziehen. Deshalb hat EKW die zuständige Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) gebeten, diese Frage zu klären. Nach fundierter Prüfung kommt die ElCom nun zum Schluss, dass EKW die gesetzlich vorgesehenen Netznutzungsentgelte erheben darf, sofern die Konzessionsgemeinden die Energie bei Dritten beziehen.

 

Die Konzessionsgemeinden beschaffen seit einiger Zeit den Grossteil ihres Energiebedarfs auf dem freien Markt. EKW wird nun für die Lieferung dieser Energie das gesetzlich vorgeschriebene Netznutzungsentgelt in Rechnung stellen, sobald der Entscheid der ElCom rechtskräftig ist. Vorher haben beide Parteien die Möglichkeit, den Entscheid durch das Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen.

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